Erwachsenenschutzrecht: Vortrag in Übelbach

Was bringt das neue Erwachsenenschutzgesetz? – Statt der bisherigen Sachwalterschaft sollen die Menschen selbst entscheiden können, welche Vertretungsform sie im Falle der eingeschränkten Entscheidungsfähigkeit haben möchten. Diese Entscheidungsfreiheit bringt zunächst auch viele Unsicherheiten und Fragen mit sich.

Bei einem Vortrag des Verein PENTAS haben Sie die Möglichkeit, sich über die vier Säulen der neuen Vertretungsmöglichkeiten

  • Vorsorgevollmacht,
  • Gewählte Erwachsenenvertretung,
  • Gesetzliche Erwachsenenvertretung und
  • Gerichtliche Erwachsenenvertretung

zu informieren. Im Anschluss an den Vortrag stehen Ihnen die Erwachsenenschutzexpertinnen und -experten (Mag. Ingeborg Windhofer – Juristin, Mediatorin, gerichtliche Erwachsenenvertreterin; Mag. Johannes Rosenberger – Psychologischer Berater, gerichtlicher Erwachsenenvertreter; Robert Schuen – Psychologischer Berater, gerichtlicher Erwachsenenvertreter) für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Wann: 04.04.2019 ab 18:00 Uhr
Wo: Gemeindeamt – Festsaal Übelbach, 8124 Übelbach, Hauptplatz
Anmeldungen: bis 01.04.2019 unter E-Mail: office@verein-pentas.at
Info Verein PENTAS: www.verein-pentas.at